Bei einem Sturmschaden am Dach zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung – meist ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h). Sichern Sie zuerst die Gefahrenstelle, dokumentieren Sie alles mit Fotos, melden Sie den Schaden zeitnah und lassen Sie eine Notabdeckung vom Dachdecker anfertigen.
Wenn es um Sturmschaden, Dach und Versicherung geht, entscheiden die ersten Stunden darüber, ob Ihre Versicherung reibungslos zahlt. Ob abgedeckte Ziegel, eine verbogene Dachrinne oder ein durchs Dach gedrungener Ast: Wer jetzt überlegt handelt, vermeidet Folgeschäden und Ärger bei der Schadenregulierung.
Als Dachdecker-Meisterbetrieb in Bayern erleben wir nach jedem größeren Sturmtief dieselben Fragen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt die Sofortmaßnahmen, wie Sie den Schaden gerichtsfest dokumentieren, welche Versicherung greift und wie der Ablauf mit einem Dachdecker-Notdienst funktioniert.
Sofortmaßnahmen: Was Sie in den ersten Stunden tun sollten
Nach einem Sturm gilt: Sicherheit geht immer vor. Betreten Sie ein beschädigtes Dach niemals selbst, besonders nicht bei Nässe, losen Ziegeln oder anhaltendem Wind. Auch der Bereich unter dem Dach ist eine Gefahrenzone – herabfallende Trümmer und einstürzende Bauteile werden regelmäßig unterschätzt.
Sperren Sie den Bereich unter der Schadenstelle ab, damit niemand verletzt wird, und halten Sie Kinder sowie Haustiere fern. Handelt es sich um einen akuten Wassereintritt, stellen Sie Eimer auf und schützen Sie Möbel und Elektrik, soweit das gefahrlos möglich ist.
Als Eigentümer haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine sogenannte Schadenminderungspflicht: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht größer werden zu lassen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie selbst aufs Dach steigen – es bedeutet, dass Sie zeitnah fachliche Hilfe organisieren.
- Ruhe bewahren und die Lage aus sicherer Entfernung einschätzen
- Gefahrenbereich unter dem Dach absperren und Personen fernhalten
- Bei Wassereintritt Möbel und Elektrogeräte schützen
- Nicht selbst aufs Dach steigen – Dachdecker-Notdienst rufen
- Bei Gefahr für Leib und Leben immer zuerst die 112 wählen
Schaden richtig dokumentieren – die Grundlage für die Versicherung
Die Dokumentation entscheidet oft darüber, wie reibungslos die Versicherung reguliert. Machen Sie so früh wie möglich Fotos und kurze Videos vom Schaden – aus sicherer Entfernung, vom Boden oder aus einem Fenster. Halten Sie sowohl die Übersicht als auch Detailaufnahmen fest.
Fotografieren Sie zusätzlich herabgefallene Ziegel, verbogene Dachrinnen oder umgestürzte Bäume am Boden. Diese Bilder belegen den Zusammenhang zwischen Sturm und Schaden. Notieren Sie Datum und Uhrzeit – viele Smartphones speichern das automatisch in den Bilddaten.
Werfen Sie beschädigte Bauteile nicht sofort weg und beginnen Sie keine dauerhafte Reparatur, bevor die Versicherung den Schaden freigegeben oder besichtigt hat. Eine reine Notsicherung zur Schadenbegrenzung ist davon ausgenommen und sogar erwünscht – bewahren Sie hierfür alle Belege auf.
- Fotos und Videos aus sicherer Entfernung, Übersicht und Detail
- Herabgefallene Teile und Sturmspuren am Boden dokumentieren
- Datum, Uhrzeit und Wetterlage notieren
- Rechnungen und Belege der Notsicherung aufbewahren
- Keine endgültige Reparatur vor Freigabe durch die Versicherung
Welche Versicherung zahlt bei einem Sturmschaden am Dach?
Für einen Sturmschaden am Dach ist bei der Frage nach der Versicherung in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie deckt Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen ab – also am Dach selbst, an der Eindeckung, an Dachrinnen, Schornsteinen und oft auch an fest verbauten Dachfenstern.
Wichtig ist die Abgrenzung: Werden durch das eingedrungene Wasser Möbel, Böden oder Elektrogeräte beschädigt, greift dafür die Hausratversicherung. Beide Versicherungen sollten Sie im Schadensfall prüfen, wenn sowohl Gebäude als auch Einrichtung betroffen sind.
Eine Sonderrolle spielt die Elementarschadenversicherung. Sie ist meist ein Zusatzbaustein und deckt Ereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Schneedruck ab. Reiner Sturm und Hagel sind dagegen üblicherweise schon in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten – prüfen Sie im Zweifel Ihre Police.
Beachten Sie außerdem Ihren vereinbarten Selbstbehalt. Je nach Vertrag tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Bei kleineren Schäden kann es sich lohnen, vorab die zu erwartende Reparaturhöhe grob einschätzen zu lassen, bevor Sie den Schaden melden.
- Wohngebäudeversicherung: Dach, Eindeckung, Dachrinnen, Schornstein
- Hausratversicherung: Möbel, Böden, Elektrik durch Wassereintritt
- Elementarversicherung: Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck (Zusatzbaustein)
- Selbstbehalt und Deckungsumfang immer in der eigenen Police prüfen
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Die meisten Wohngebäudeversicherungen definieren einen Sturm ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von etwa 62 Kilometern pro Stunde. Erst ab dieser Grenze gilt ein Ereignis versicherungsrechtlich als Sturm.
Lag am Schadenstag nachweislich mindestens Windstärke 8 vor, wird der Zusammenhang in der Regel anerkannt – häufig auch dann, wenn der Wert an einer benachbarten Wetterstation gemessen wurde. Bei geringeren Windstärken kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, weshalb der Nachweis der Wetterlage so wichtig ist.
Den Nachweis liefern in Deutschland die amtlichen Wetterdienste. Notieren Sie sich das genaue Schadensdatum; im Streitfall lässt sich die Windstärke für Ihren Ort und Zeitpunkt nachträglich belegen. Genau deshalb ist die zeitnahe Dokumentation aus dem vorigen Abschnitt so entscheidend.
- Sturm im Versicherungssinn: ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h)
- Beaufort-Skala als übliche Grundlage der Bedingungen
- Windstärke am Schadenstag lässt sich über Wetterdienste belegen
- Genaues Datum notieren – erleichtert den Nachweis erheblich
Ablauf mit dem Dachdecker-Notdienst
Ein Dachdecker-Notdienst sichert Ihr Dach zuerst provisorisch, damit kein Wasser mehr eindringt und keine weiteren Teile herabfallen. Diese Notabdeckung – etwa mit Planen oder dem Verschließen offener Stellen – ist Teil Ihrer Schadenminderungspflicht und wird von der Versicherung in der Regel als notwendige Sofortmaßnahme anerkannt.
Nach der Sicherung erstellt der Meisterbetrieb eine fachliche Einschätzung und ein Angebot für die dauerhafte Reparatur. Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit Ihrer Dokumentation bei der Versicherung ein. Bei größeren Schäden schickt der Versicherer häufig einen Gutachter, mit dem der Dachdecker den Umfang direkt abstimmen kann.
So läuft es typischerweise ab: Sie melden den Schaden telefonisch, wir kommen zur Notsicherung, dokumentieren den Zustand fachlich und stimmen die weiteren Schritte mit Ihnen und der Versicherung ab. Erst danach erfolgt die endgültige Instandsetzung – von der Neueindeckung einzelner Bereiche bis zur kompletten Dachsanierung.
Bei akuten Sturmschäden in Bayern erreichen Sie unseren Notdienst rund um die Uhr unter +49 176 16517644, auch per WhatsApp. Je schneller die Gefahrenstelle gesichert ist, desto geringer fallen Folgeschäden und Kosten aus.
- Schritt 1: Schaden melden und Notdienst anrufen
- Schritt 2: Notabdeckung gegen Wasser und Herabfallen
- Schritt 3: Fachliche Dokumentation und Reparaturangebot
- Schritt 4: Abstimmung mit Versicherung bzw. Gutachter
- Schritt 5: Dauerhafte Reparatur oder Dachsanierung
| Versicherung | Was sie abdeckt | Typische Beispiele | Meist enthalten? |
|---|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile | Dach, Eindeckung, Dachrinne, Schornstein, verbaute Dachfenster | Ja, Sturm/Hagel in der Regel im Standard |
| Hausratversicherung | Bewegliches Inventar in der Wohnung | Möbel, Böden, Elektrogeräte durch eindringendes Wasser | Ja, sofern separat abgeschlossen |
| Elementarschadenversicherung | Naturgefahren über Sturm hinaus | Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck | Oft nur als Zusatzbaustein |
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Sturmschäden am Dach zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung – ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h).
- Sicherheit zuerst: nie selbst auf ein beschädigtes Dach steigen, Gefahrenbereich absperren.
- Alles dokumentieren – Fotos, Videos, Datum und Belege – und keine endgültige Reparatur vor Freigabe starten.
- Für Hausrat greift die Hausratversicherung, für Starkregen und Überschwemmung die Elementarversicherung.
- Der Dachdecker-Notdienst sichert das Dach provisorisch und liefert die fachliche Grundlage für die Versicherung.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei einem Sturmschaden am Dach?
Die meisten Wohngebäudeversicherungen leisten ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala, das entspricht rund 62 km/h. Liegt für Ihren Ort und den Schadenstag mindestens dieser Wert vor, wird der Sturmschaden in der Regel anerkannt. Die Windstärke lässt sich über die Wetterdienste nachträglich belegen.
Welche Versicherung zahlt bei einem Sturmschaden am Dach?
In der Regel die Wohngebäudeversicherung – sie deckt Dach, Eindeckung, Dachrinnen und Schornstein. Für beschädigte Möbel oder Elektrogeräte durch eindringendes Wasser ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung fallen meist unter die zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Muss ich bei einem Sturmschaden selbst aufs Dach steigen?
Nein. Ihre Schadenminderungspflicht verlangt, dass Sie zumutbare Maßnahmen ergreifen – nicht, dass Sie sich selbst in Gefahr bringen. Steigen Sie nicht auf ein beschädigtes Dach. Rufen Sie stattdessen einen Dachdecker-Notdienst, der die Stelle fachgerecht und sicher provisorisch abdeckt.
Wie dokumentiere ich einen Sturmschaden für die Versicherung richtig?
Machen Sie so früh wie möglich Fotos und Videos aus sicherer Entfernung – Übersicht und Details. Fotografieren Sie auch herabgefallene Ziegel und Sturmspuren am Boden. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und heben Sie alle Belege der Notsicherung auf. Eine endgültige Reparatur sollten Sie erst nach Freigabe der Versicherung starten.
Werden die Kosten für die Notabdeckung vom Dachdecker übernommen?
In der Regel ja. Die provisorische Notsicherung dient der Schadenbegrenzung und zählt zu Ihrer Schadenminderungspflicht. Solche Sofortmaßnahmen werden üblicherweise von der Wohngebäudeversicherung getragen. Bewahren Sie die Rechnung und Fotos der Notabdeckung auf und reichen Sie sie mit ein.
Wie schnell muss ich einen Sturmschaden bei der Versicherung melden?
So zeitnah wie möglich. Die Versicherungsbedingungen verlangen üblicherweise eine unverzügliche Meldung, sobald Sie den Schaden bemerken. Melden Sie den Sturmschaden am besten am selben oder nächsten Tag, halten Sie das Schadensdatum fest und beginnen Sie parallel mit der Notsicherung, um Folgeschäden zu vermeiden.
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